Prävention
Maßnahmen zur Prävention
Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist seit langem fest in der Ordnung und Ausbildung der DPSG verankert. Ergänzt werden unsere Maßnahmen durch die Vorgaben des staatlichen und kirchlichen Rechts.
Ein wichtiger Punkt ist, dass alle Leiter*innen umfassend zum Thema Prävention geschult sind und das erworbene Wissen regelmäßig in Vertiefungsschulungen aktualisiert und erweitert wird.
Schulungen
Die Präventionsschulungen sollen sensibilisieren, Wissen vermitteln und die Handlungssicherheit der Leitenden stärken. Es gibt dabei folgende Unterscheidung:
- Präventionsschulung Basis Plus (8h) = Modul Bausteine 2d + 2e
- Vertiefungsschulung (3h) muss alle 5 Jahre nach der Basis Plus Schulung besucht werden
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis unterscheidet sich im Vergleich zu einem normalen Führungszeugnis darin, dass neben Sexualstraftaten auch Verurteilungen wegen Sexualdelikten und anderen Straftatbeständen aufgeführt werden, die hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen relevant sein können. Nach festgelegten Kriterien (Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen) ist definiert, wer ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und vorlegen muss.
Institutionelles Schutzkonzept
Jede Gliederung der DPSG hat in einem Institutionellen Schutzkonzept alle Maßnahmen, Vorgehensweisen und Ansprechpartner*innen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammengefasst.